Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) muss bei allen Arbeiten und Tätigkeiten verwendet werden, die aufgrund ihrer Art Verletzungen oder Gesundheitsbeeinträchtigungen hervorrufen könnten und die durch andere Maßnahmen (technisch oder organisatorisch) nicht verhindert werden können.
Neben den technischen (Gefahrenvermeidung) und organisatorischen Maßnahmen (Gefahreinwirkung vom Menschen trennen oder zumindest zeitlich begrenzen) zählen die persönlichen Maßnahmen (Persönliche Schutzausrüstung und Unterweisung) zu den klassischen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Jedoch sind die technischen und organisatorischen Maßnahmen vorrangig in Bezug auf die PSA anzuwenden.