Unternehmensphilosophie

Verhaltenskodex

Geltungsbereich:

Der vorliegende Verhaltenskodex gilt für die nachfolgenden Standorte:

Röckelein GmbH – Neue Reichenbacher Straße 15, 08496 Neumark / OT Reuth
Röckelein GmbH – Gutenstetter Straße 8f, 90449 Nürnberg

Gleichzeitig fordert Röckelein  auch von seinen Zulieferern die Einhaltung der in diesem Kodex verankerten Grundsätze.

Recht und Gesetz:

Röckelein hält die geltenden Rechte und Gesetze der Länder ein, in denen es tätig ist, und fordert dies auch von seinen Zulieferern.

Zwangsarbeit:

Jegliche Form von Zwangsarbeit einschließlich Zwangsarbeit in Gefängnissen und Schuldknechtschaft wird von Röckelein nicht angewendet.

Integrität und Antikorruption:

Röckelein orientiert sein Handeln an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, insbesondere an Rechtschaffenheit, Integrität und Respekt vor der Menschenwürde, Offenheit und Nichtdiskriminierung von Religion, Weltanschauung, Geschlecht und Ethik. Röckelein lehnt Korruption und Bestechung ab. Röckelein fördert auf geeignete Weise Transparenz, integres Handeln und verantwortliche Führung und Kontrolle im Unternehmen.

Kommunikation:

Röckelein, ist dafür verantwortlich, die damit verbundenen Anforderungen an alle seine Mitarbeiter und Zulieferer zu kommunizieren. Besondere schutzbedürftige Gruppen (z.B. Kinder und Jugendliche) genießen besondere Aufmerksamkeit.

Kinderarbeit:

Kinderarbeit kommt nicht zum Einsatz. Sofern die Gesetze vor Ort keine höhere Altersgrenze festlegen, werden keine Personen beschäftigt, die noch im schulpflichtigen Alter bzw. jünger als 15 Jahre sind (vorbehaltlich der Ausnahmeregelungen der ILOKonvention 138). Mitarbeiter unter 18 Jahren dürfen nicht für gefährliche Tätigkeiten eingesetzt werden und können unter Berücksichtigung ihrer Ausbildungserfordernisse von Nachtarbeit ausgenommen werden.

Nichtdiskriminierung:

Bei allen Beschäftigungsentscheidungen einschließlich Einstellungen und Beförderungen, Vergütung, Lohnnebenleistungen, Ausbildung, Entlassungen und Kündigungen werden alle Mitarbeiter streng nach ihren Fähigkeiten und Qualifikationen behandelt.

Belästigung:

Die Mitarbeiter werden keinerlei körperlichen Züchtigungen oder anderweitigen körperlichen, sexuellen, psychischen oder verbalen Belästigungen oder Missbrauchshandlungen ausgesetzt.

Vergütung:

Die Vergütung einschließlich Löhne, Überstunden und Nebenleistungen erfolgt zumindest in der im geltenden Recht und Gesetz festgelegten Höhe oder liegt darüber. Die für Vollbeschäftigung gewährte Vergütung muss ausreichend sein, die grundlegenden Bedürfnisse der Arbeitnehmer zu befriedigen.

Arbeitszeit:

Sofern die nationalen Regelungen keine geringere Höchstarbeitszeit festlegen und außer im Falle außergewöhnlicher Unternehmensumstände wird von den Mitarbeitern nicht verlangt, auf regelmäßiger Basis eine Standardarbeitswoche von über 48 Stunden pro Woche oder eine Gesamtwochenarbeitszeit von über 60 Stunden (einschließlich Überstunden) zu absolvieren. Es wird die 5- Tage Woche praktiziert.

Gesundheits‐ und Arbeitsschutz:

Röckelein sorgt für faire Arbeitsbedingungen sowie Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.  Als Mindestkriterien die geltenden die gesetzlichen Bestimmungen.

Versammlungsfreiheit und Tarifautonomie:

Der Arbeitgeber respektieren und kennen das gesetzliche Recht der Mitarbeiter auf Versammlungsfreiheit und Tarifautonomie an.

Umwelt:

Röckelein verwendet an allen Standorten, an denen es tätig ist, umweltfreundliche Praktiken, die es kontinuierlich verbessert. Röckelein erfüllt die Bestimmungen und Standards zum Umweltschutz und geht verantwortungsvoll mit natürlichen Ressourcen um.

Konfliktmineralien:

Röckelein verpflichtet sich, alles in der Macht stehende zu unternehmen, um keine Verwendung sogenannter Konfliktmineralien zuzulassen. Dies betrifft insbesondere Rohstoffe wie z.B. Columbit-Tantalit (Coltan, Niobium, Tantal), Kassiterit (Zinn), Gold, Wolframit (Wolfram) aus der DR Kongo
und deren Nachbarstaaten. Grundlage dafür sind Section 1502 des US-amerikanischen «Dodd-Frank Act» von 2010, die Verordnung (EU) 2017/821 vom 17.5.2017 und vergleichbare nationale und internationale gesetzliche Verpflichtungen.

Material Compliance:

Röckelein gewährleistet einen sicheren Umgang mit Stoffen und Erzeugnissen und hält die geltenden europäischen Verordnungen zur Deklaration und Berichterstattung ein z.B. Reach, RoHs. Es besteht die Sorgfaltspflicht durch Röckelein verbotene Substanzen nicht einzusetzen, bzw. auf entsprechende Restriktionen zu achten und darauf hinzuweisen.

Soziale Verantwortung:

Röckelein zeigt bürgerschaftliches Engagement, indem es sich mit positiven Beiträgen in die Gemeinden einbringt, in denen es aktiv ist. Des Weiteren werden soziale Einrichtungen sowie gemeinnützige Vereine gefördert.

Datenschutz:

Röckelein verpflichtet sich das Datengeheimnis nach § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). zu wahren.  Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben und verarbeitet, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat, § 4 Abs. 1BDSG.

Geheimhaltungsverpflichtung:

Röckelein wird vertrauliche Informationen, streng vertraulich behandeln und zur Vermeidung einer unerlaubten Weitergabe schützen.

Ziel des Verhaltenskodex

Ziel des Verhaltenskodex ist es, für alle Mitarbeiter verbindliche Verhaltensstandards festzulegen, um Situationen vorzubeugen, die die Rechtmäßigkeit und Redlichkeit des Unternehmens in Frage stellen können. Entscheidend ist, dass das im Verhaltenskodex eingeforderte Verhalten schon von der Spitze her vorgelebt wird.

Grundlagen von Verhaltenskodices sind die Werte des Unternehmens sowie die gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Ein Verhaltenskodex überträgt diese in Verhaltensvorgaben für Mitarbeiter und Führungskräfte. Damit wird ein für alle verbindlicher Orientierungsrahmen geschaffen.

Links:

Lieferanten-Selbstauskunft über Röckelein

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